Darf ich ein Buch vorlesen und aufnehmen?

Von Markus4 Min. Lesezeit
Inhalt
  1. Warum es überhaupt eine Frage ist
  2. Was erlaubt ist
  3. Was nicht erlaubt ist
  4. Wo es gar keine Frage gibt
  5. Wie ihr es praktisch löst
Für die eigene Familie: ja. Ein Buch vorzulesen und die Aufnahme für das eigene Kind zu verwenden, ist in Deutschland als Privatkopie zulässig, und auch Großeltern dürfen sie bekommen. Nicht zulässig ist, die Aufnahme öffentlich zu teilen oder zu verkaufen. Ganz ohne Einschränkung dürft ihr Geschichten verwenden, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist: Grimm, Andersen, Hauff, Wilhelm Busch.

Warum es überhaupt eine Frage ist

Ein Bilderbuch ist ein geschütztes Werk. Es laut vorzulesen und dabei aufzunehmen erzeugt eine Kopie davon in anderer Form. Genau deshalb fragen sich viele Eltern, ob sie das dürfen. Besonders, seit eine Aufnahme nicht mehr auf einer Kassette landet, sondern in einer Cloud.

Was erlaubt ist

Für den privaten Gebrauch. Das Urheberrecht erlaubt Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch. Eine Aufnahme, die ihr für euer Kind macht und im eigenen Haushalt abspielt, fällt darunter.

Weitergabe im engen Kreis. Auch Menschen, mit denen ihr persönlich verbunden seid, dürfen eine Kopie bekommen, unentgeltlich. Oma und Opa also ja.

Auf einer bespielbaren Figur oder Karte. Ob die Datei auf einem Kreativ-Tonie, einer Yoto-Karte oder einer SD-Karte landet, ändert daran nichts. Beachtet aber die Bedingungen des jeweiligen Anbieters: Wer etwas in eine Cloud lädt, sichert dort meist zu, die nötigen Rechte zu haben.

Was nicht erlaubt ist

Öffentlich teilen. Ein Link, der in einer Elterngruppe, in sozialen Netzwerken oder auf einer Website landet, ist keine Weitergabe im engen Kreis mehr.

Verkaufen oder Werbung. Jede kommerzielle Nutzung fällt aus der Privatkopie heraus.

Vorlesen vor einer Gruppe, die euch nicht persönlich verbunden ist. Eine Lesung in der Kita oder Bücherei ist etwas anderes als das eigene Kinderzimmer. Dafür gibt es eigene Regeln und Meldewege.

Wo es gar keine Frage gibt

Werke sind gemeinfrei, wenn ihre Urheber seit mehr als 70 Jahren tot sind. Dann dürft ihr alles: aufnehmen, verändern, teilen, sogar verkaufen.

WerkUrheberfrei seit
Grimms MärchenBrüder Grimm1934
Andersens MärchenH. C. Andersen1946
Hauff: Kalif Storch, Das kalte HerzWilhelm Hauff1898
Max und MoritzWilhelm Busch1979
HeidiJohanna Spyri1972

Zwei Stolpersteine: Eine moderne Übersetzung ist ein eigenes Werk mit eigenem Schutz: Andersen im dänischen Original ist frei, eine deutsche Fassung von 1990 nicht. Und Illustrationen haben eine eigene Frist: Der Heidi-Text ist frei, die Zeichentrickserie von 1974 nicht.

Wie ihr es praktisch löst

Nehmt auf, was ihr ohnehin vorlest, und behaltet es für euch. Wenn ihr etwas verschicken wollt, greift zu einem gemeinfreien Stoff. Dann ist die Frage vom Tisch.

Transparenz

Diesen Artikel hat Markus geschrieben — Vater, Gründer von KlangKlex. Beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit Hörspielen für Kinder, Sprachsynthese und der Frage, wie personalisierte Geschichten sinnvoll gemacht werden. KlangKlex ist selbst ein Anbieter in diesem Markt. Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich die Aufnahme meinem Kind in der Kita mitgeben?+
Für die eigene Gruppe wird es schnell heikel, weil dort Kinder zuhören, mit denen ihr nicht persönlich verbunden seid. Mit einem gemeinfreien Stoff habt ihr das Problem nicht.
Darf ich ein Hörbuch, das ich gekauft habe, auf einen Kreativ-Tonie laden?+
Für den privaten Gebrauch in der Regel ja. Weitergeben dürft ihr es nicht, und technische Kopierschutzmaßnahmen dürft ihr nicht umgehen.
Was ist mit Liedern?+
Strenger als bei Texten und mit eigenen Regeln. Für Aufnahmen, die ihr teilen wollt, lasst Musik weg oder nehmt gemeinfreie Volkslieder.
Zählt eine private Playlist mit unerratbarem Link als öffentlich?+
Solange sie tatsächlich nur im engen Kreis kursiert, spricht wenig dagegen. Sobald der Link weitergereicht wird, verlasst ihr diesen Rahmen.

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